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Behörden- und Justizwillkür Archiv-BCC-Beiträge: Meine Filme, meine Existenz, mein Boot - Eine Behördenposse aus Niedersachsen
BCC-Redaktion auf Freitag, 08.Oktober. @ 00:46:35 CEST
von BCC-Redaktion

Vorbemerkung: Sehr häufig werden wir erst dann angesprochen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und wir nur noch jene Fälle dokumentieren können, in denen durch Willkür, Dummheit oder Ignoranz der zuständigen Behörden kleine und mittelständische Unternehmer systematisch in den Ruin getrieben werden. .

Zwei solcher Beispiele finden Sie in der aktuellen online-Ausgabe unseres Magazins Business Crime. In dem Fall, den wir nachstehend vorstellen, ist es noch nicht zu spät - es ist aber "Fünf Minuten vor Zwölf" Ob unsere Dokumentation verhindern wird, dass wieder einmal durch behördliche Willkürmaßnamen eine Existenz vernichtet wird - da sind wir offen gestanden nicht sonderlich optimistisch, da bereits mehrere Medien über den Fall berichteten, ohne dass diese öffentliche Aufmerksamkeit die verantwortlichen Beamten zu einer selbstkritischen Überprüfung ihres Verhaltens veranlassen konnte. Eine kleine Hoffnung bleibt jedoch: Anders als in Printmedien und Fernsehmagazinen, leben die auf unserer Homepage publizierten Fälle über den Tag der Berichterstattung hinaus. (Die Redaktion)


Der Fall: Burkhard Lenninger ./. Behördenwillkür:
Recherche und Dokumentation: Manfred Strack



Als ehemaliger Kriminalbeamter kennt sich Burkhard Lenninger mit Vorschriften und Paragraphen aus. Auch die Beamten im Finanzamt Cuxhaven tun das - allerdings in einer Weise, die mit einer Provinzposse mehr Ähnlichkeit hat als mit einem Verwaltungsakt.


Worum geht es?

Der Tierfilmer, der für seine Dokumentationen bereits mit über dreißig nationalen und internationalen Preisen ausgezeichnet wurde, produziert gemeinsam mit seiner Ehefrau Tierfilme. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sind Dokumentation über bedrohte Vogelarten im Wattenmeer, Aufnahmen von Haubentauchern bei der Brutpflege usw. und es liegt auf der Hand, dass solche Aufnahmen nicht vom Hubschrauber, oder aus dem Auto heraus gelingen, sondern nur dann, wenn man in der Lage ist, sich Tage und Wochen gut getarnt in unmittelbarer Nähe dieser Tiere zu verstecken. Ebenso wie sein großes Vorbild Jacques Costeau, benutzt also auch Lenninger ein Boot, um seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Lenninger will aber nicht nur dokumentieren, sondern bei seiner Arbeit auch gesund bleiben. Aus diesem Grund begügt er sich nicht damit, von einem Faltboot, oder aus einem Holzkahn heraus bei Wind und Wetter seine Kamera griffbereit zu haben, sondern hat sich für eine etwas komfortablere Variante entschieden.

Lenniger wollte nun dieses Boot als Betriebsausgabe bzw, Werbungskosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Verständlich, dass die zuständigen Finanzbeamten bei diesem ungewöhnlichen Arbeitsmittel etwas genauer hinsahen - schließlich dienen Boote dieser Größenordnung normalerweise eher dem privaten Luxus von Freizeitkapitänen als dem beruflichen Broterwerb und es kommt nicht selten vor, dass findige Steuerzahler so nebenbei mal ein Gewerbe anmelden, nur zu dem Zweck, Privatflugzeug, Yacht oder andere Luxusgüter dann abschreiben zu können. Es ist also üblich, dass die Finanzverwaltung in solchen Fällen die berufliche Nutzung sorgfältig überprüft.

Das Ergebnis dieser Überprüfung lautete schlicht "Sorry Sir, no chance" (Im Steuerbescheid wurde das natürlich mit gesetzteren Worten formuliert, das Ergebnis war aber das selbe). Obwohl Lenninger die berufliche Nutzung seiner Bootes mit Hilfe seines Rechtsanwaltes und Steuerberaters ausführlich dokumentierte, und mit Fotos, Filmmaterial, Fahrtenbuch, Kalendereinträgen und Seekarten nachwies, dass seine Arbeit ohne Einsatz seines Bootes schlechterdings nicht möglich gewesen wäre, schaltete die Finanzbehörde auf stur. Es nutzte auch nichts, dass die Filmbewertungsstelle in Wiesbaden schriftlich bestätigte, dass sein Schiff

Zitat: " . . . als fahrendes Aufnahmestudio, Arbeitsplatz bzw. Arbeitsmittel" für einen Tierfilmer unerlässlich . . "

sei und dem Finanzamt in Cuxhaven zudem noch mangelnde Fachkompetenz bescheinigte. Die Finanzbehörde beharrt darauf: Solange Lenninger nicht lückenlos beweisen kann, dass sein Boot nicht auch zu privaten Zwecken benutzt werden kann, bleibt es auch sein Privatvergnügen - basta! Die Frage, wie ein solcher Beweis praktischerweise zu erbringen wäre, interessiert die Beamten dabei offenbar nicht.

Die Situation erinnert ein wenig an jene Satire, in der ein Sachbearbeiter der Führerscheinstelle die Aushändigung der Fahrerlaubnis davon abhängig macht, dass der Antragsteller nachweist, noch nie in betrunkenem Zustand mit einem gestohlenen Auto gefahren zu sein. Den Irrwitz, der durch diese Satire zum Ausdruck kommt sehen normalerweise auch Finanzbeamte ein und ermöglichen dem Steuerpflichtigen, den erforderlichen Nachweis durch Glaubhaftmachung und Anscheinsbeweise (prima facie) zu führen.

Wie sehr man sich im Finanzamt Cuxhaven für seine Beweise interessiert, verdeutlicht Lenninger auch, wenn er beschreibt, wie der zuständige Sachbearbeiter die Unterlagen, anhand derer er die berufliche Nutzung seines Bootes belegen wollte "wutentbrannt und in hohem Bogen auf den Boden warf". Dieser Vorgang wird - so Lenninger - auch von seinem Steuerberater, der bei dem Gespräch anwesend war, bestätigt.

Die finanziellen Konsequenzen seiner jahrelangen Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde sind dramatisch. Seit mehr als einem Jahr kann er nicht mehr arbeiten, weil seine Konten teilweise gepfändet sind und die Banken die Finanzierung notwendiger Betriebsmittel verweigern - Sein einst gut gehendes Filmstudio steht kurz vor der Pleite.

Links zum Thema:

Die Homepage des Tierfilmers

WDR/Markt vom 16.0/8.04

TAZ vom 21.07.2004

TAZ vom 30.09.2004

Weserkurier vom 26.09.2004

Neue Presse Hannover vom 28.09.2004

www.filmbuero-nds.de

weser aktuell 01.09.2004

weser aktuell 29.09.2004

www.aussichten-online.de

 
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